Der außerordentliche Kongress der KO wird stattfinden!

Erklärung der Unterzeichner des Auftrags für einen außerordentlichen Kongress der KO zu den aktuellen Entwicklungen

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Nachdem die revisionistische Fraktion noch am Silvesterabend erklärte, sich nicht mehr an dem außerordentlichen Kongress der KO (aKo) zu beteiligen, sondern ihren eigenen Kongress „in einem eigenen Raum“ abhalten zu wollen, sind sie jetzt dazu übergegangen, ein illegitimes Ausschlussverfahren gegen etwa die Hälfte der Mitgliedschaft der KO und den unmittelbaren Ausschluss führender Mitglieder zu verlautbaren. Es handelt sich bei den Betroffenen um genau den Teil der Organisation, der die Organisation auf die Arbeit anhand ihrer Beschlüsse, insbesondere ihre programmatische Grundlage, zurückführen möchte und dieser folgend den allseitigen imperialistischen Krieg in der Ukraine ablehnt und fordert, dass sich die internationale Arbeiterklasse auf keine der beiden kriegführenden Seiten stellt. 

Wir, gegen die die revisionistische ZL-Fraktion versucht, einen Ausschluss aus der Organisation einzuleiten, wurden von ihr zu einer ehrlichen Selbstkritik aufgefordert. Selbstkritik sind wir vor allem unserer Klasse schuldig:

  • Wir übernehmen die Verantwortung dafür, die zunehmende Ausbreitung des Revisionismus in unserer Organisation nicht früh genug in ihrem Ausmaß erkannt zu haben. 
  • Wir kritisieren uns, den Kampf gegen den Revisionismus in unserer Organisation nicht in aller Konsequenz von Anbeginn mit der notwendigen Schärfe geführt zu haben. 
  • Wir kritisieren die Marxisten-Leninisten in der Leitung, im Rahmen ihrer Leitungstätigkeit immer wieder Kompromisse mit dem Revisionismus gefunden zu haben und fordern dafür ihre Rechenschaft ein. 
  • Wir kritisieren an uns, das falsche Vertrauen und die falsche Loyalität, die wir lange gegenüber KO-Mitgliedern hatten, die Ziel und Zweck unserer Organisation zunehmend veruntreut und über unsere Köpfe hinweg verändert haben. 

All das ist Ausdruck unserer politischen Unreife und wir werden diese individuell sowie als politisches Kollektiv im Fortgang unseres kommunistischen Klärungs- und Parteiaufbauprozesses zunehmend überwinden.

  • Wir kritisieren am revisionistischen Teil unserer Leitung, dass er durch die Ausnutzung seiner politischen Mehrheit im Leitungsgremium zunehmend zum Fraktionismus übergegangen ist.
  • Wir kritisieren an der revisionistischen Fraktion in der ZL, die politische Linie unserer Organisation nach und nach statutenwidrig, nämlich über unser höchstes Gremium, den Kongress, hinweg, verändert zu haben.
  • Wir kritisieren an der revisionistischen Fraktion in der ZL ihre mangelnde Fähigkeit zur Selbstkritik, die uns dazu gezwungen hat, einen außerordentlichen Kongress zu beauftragen und uns im Nachgang dieses Auftrags, aufgrund ihrer Reaktion auf das von uns genutzte statuarische Recht, selbst in die Fraktionierung gezwungen zu haben.
  • Wir kritisieren die revisionistische Fraktion der ZL für ihre Entscheidung, sich von der KO abzuspalten, die spätestens durch die Erklärung vom 31.12.2022, einen Parallel-Kongress stattfinden zu lassen, manifest wurde. Diese Abspaltung soll nun durch den statutenwidrigen Ausschluss von sechs Mitgliedern und durch den illegitimen Versuch, uns auszuschließen, eine dreifache Absicherung erfahren. 
  • Wir kritisieren die revisionistische Fraktion der ZL, sich der politischen Diskussion und demokratischen Entscheidung auf einem Kongress nicht zu stellen, sondern ihn aus Angst vor einer Niederlage mit formalen, jedoch statuenwidrigen Mitteln, zu boykottieren.
  • Wir kritisieren die Anhängerschaft der Fraktion der Revisionisten, diese Aufkündigung des Demokratischen Zentralismus weitgehend unkritisch hinzunehmen, anstatt sich für die Rechte der Mitgliedschaft stark zu machen und unserer Organisation eine demokratische politische Entscheidung entlang ihrer ideologischen Konflikte zu ermöglichen.

Die revisionistische Fraktion ist und bleibt eine Fraktion der Zentralen Leitung (ZL) der KO, die kein Recht hat, Beschlüsse unter Ausschluss der restlichen Teile der ZL zu fällen. Dieses grundlegende Prinzip kommunistischer Organisierung wurde zuletzt eindeutig von der Schiedskommission der KO, einem auf der letzten Vollversammlung von der gesamten Mitgliedschaft gewählten Gremium, bestätigt. Die Schiedskommission kommt dann zum Einsatz, wenn einer statuarischen Maßnahme vom betroffenen Mitglied widersprochen wird. So schreibt sie am 31.12.2022 in der Begründung zur Aufhebung der statuarischen Maßnahme der „Verwarnung“, die von der revisionistischen Mehrheit der ZL gegen die drei marxistisch-leninistischen Leitungsmitglieder der KO ausgesprochen wurde:

„Die einzige Möglichkeit zwischen Wahlen, dass sich Gremienzusammensetzungen verändern, sind Austritt aus dem Gremium (..), Ausschluss per statuarischer Maßnahme (…) oder Tod (…). Bisher haben aus der von der VV4 [4. Vollversammlung der KO] gewählten ZL weder ordnungsgemäße Austritte noch Ausschlüsse stattgefunden. Die KO hat also nach wie vor eine gewählte Leitung, gleich wenn sie heute als zwei Fraktionen agiert. (…) Daraus folgt, dass Beschlüsse, die den verbrieften formalen Voraussetzungen nicht entsprechen, keine Gültigkeit haben.“

Die „Beschlüsse“ der revisionistischen Fraktion sind demnach illegitim im Sinne des Statuts der KO. Wir erklären, dass in diesem Prozess der Spaltung der Leitung der KO nur der außerordentliche Kongress der KO Entscheidungen über den Fortbestand der KO fällen kann. Der gewählte Zeitpunkt des illegitimen Ausschlussverfahrens gegen etwa die Hälfte der Mitgliedschaft der KO und den unmittelbaren Ausschluss führender Mitglieder 4 Tage vor dem außerordentlichen Kongress schließt eine Einbeziehung der Schiedskommission und die Wahrnehmung aller Rechte auf Grundlage des Statuts, das ein eindeutiges Verfahren vorsieht, aus. Ein weiterer Grund, warum das Vorgehen der revisionistischen Fraktion abseits der demokratischen Rechte und im Statut vorgesehenen Instanzen verläuft.

Wenn die revisionistische Fraktion der ZL sich entscheidet, sich an diesem Kongress nicht zu beteiligen, dann können wir das nicht verhindern. Ihr eigener Kongress gewinnt dadurch keine Legitimation, er bleibt ein Kongress einer revisionistischen Abspaltung der KO. Es verdeutlicht, dass sie kein Interesse daran haben, der gesamten Organisation die Möglichkeit zu geben, die politische Linie zu korrigieren – was die Intention des AKO war – sondern, dass die revisionistische Fraktion den Antrag zum AKO nicht nur von Anfang an als Belastung empfunden hatte, sondern alles tut, um eine demokratische Abstimmung unseres höchsten Gremiums zu verhindern.

Wir beziehen dennoch Stellung zu den Vorgängen, um für die Öffentlichkeit der kommunistischen Bewegung  den Kampf gegen den Revisionismus auf organisatorischer Ebene nachvollziehbar zu machen. Wir möchten klar und deutlich machen, mit was für „Genossen“ wir es bei der revisionistischen Abspaltung der KO zu tun haben: Den Anhängern der revisionistischen ZL-Fraktion ist jedes Verständnis des demokratischen Elements im Demokratischen Zentralismus abhanden gekommen. Anstatt zur Kenntnis zu nehmen, dass es in der Mitgliedschaft so massive Kritik an ihrem Funktionsmissbrauch gibt, dass für sie die Einberufung eines aKo unumgänglich wurde und darauf politisch zu reagieren, wird versucht, jegliche politische Kritik formal abzuwenden und dabei abermals der Boden der kollektiven Beschlüsse der Organisation verlassen – die statuarische Grundlage der KO. Sie versuchen das Organisationsprinzip der Kommunisten dahingehend zu missbrauchen, dass sie es um explizit vorgesehene demokratische Handlungsoptionen der Mitgliedschaft außerhalb eines regulären Kongresses beschneiden und in ihren Augen unliebsame Stimmen aus der Organisation zusätzlich der Gefahr der staatlichen Repression zum Abschuss freigeben.

Rekapitulieren wir:

Über einige Monate hinweg versuchte die revisionistische Fraktion ihre Mehrheit in der Führung der KO auszunutzen, um die politische Linie der KO insbesondere in der Imperialismus- und Strategiefrage durch Veröffentlichungen im Namen der KO zu verändern. Sie missachtete dabei konsequent die Programmatischen Thesen (die programmatische Grundlage der KO, der jedes Mitglied zustimmen muss und auf der die Arbeit der KO entwickelt wird). Jedoch sieht das Statut der KO explizit vor, dass die Änderung der politischen Linie ausschließlich dem Kongress vorbehalten ist. Die KO ist eine demokratisch-zentralistische Organisation – wenn die Mehrheit der Führung dazu übergeht, ausschließliche Rechte des Kongresses auf sich selbst zu übertragen, dann bedeutet das, das demokratische Element wegzustreichen und nur noch den Zentralismus übrig zu lassen. Mit einer kommunistischen Organisation hat das jedoch nichts mehr zu tun.

Nach unzähliger Kritik an diesem Verhalten der Mehrheit der Führung sah sich die Hälfte der Mitgliedschaft gezwungen, einen außerordentlichen Kongress einzuberufen. Das ist ein statuarisch verbrieftes Recht in der KO und zwar unter anderem genau für den Fall, dass sich die Leitung der Organisation von der Basis abgekoppelt hat. Entgegen der Behauptung der revisionistischen Fraktion, dass die erforderlichen Unterschriften, um einen solchen Kongress einzuberufen,  „im Geheimen“ gesammelt worden seien und sich damit „fraktioniert“ worden sei, war der „Auftrag zur Einberufung einer außerordentlichen Vollversammlung der KO“ („Auftrag“) nachweisbar und explizit allen Mitgliedern der KO zur Unterschrift zugänglich. Dass die Initiatoren des Kongress-Auftrags am Tag vor der Bekanntmachung in der gesamten Organisation eine Reihe an Genossen anriefen, um eine Unterstützung des Auftrags abzufragen, mag man kritisieren, aber es widerspricht weder dem Statut der KO noch hat es irgendetwas mit „Fraktionierung“ zu tun. Von Fraktionierung spricht man, wenn sich eine Gruppe innerhalb einer Organisation eine eigene Beschlussdisziplin gibt, nach der sie prioritär handeln, bevor sie sich an die Beschlüsse der Organisation halten. Der Beschluss, einen außerordentlichen Kongress zu beantragen, tritt aber erst bei der nach Statut erforderlichen Unterschriftenanzahl in Kraft. Beim Zustandekommen des Antrags, welcher auf individuellen Entscheidungen fußt, den Antrag zu unterstützen oder nicht, kann man folglich nicht von Fraktionierung sprechen. Allein die Tatsache, dass weit mehr als die notwendigen Unterschriften in weniger als 24 Stunden gesammelt waren, zeigt, dass der außerordentliche Kongress der KO eine Notwendigkeit war: Aufgrund der per Leitungsbeschlüssen zunehmenden Wegführung der KO von ihren Grundlagen wurde es in den Augen eines großen Teils der Mitgliedschaft notwendig, die durch eine politische Fraktion in der Leitung durchgesetzte neue politische Linie der KO statutengemäß legitimieren oder aufheben zu lassen.

Nun sollen die Unterzeichner des Kongress-Auftrags ausgeschlossen werden, weil sie Anrufe von Genossen annahmen und mit ihnen diskutierten und weil sie von ihrem statuarischen Recht Gebrauch machten, einen außerordentlichen Kongress der KO einzufordern. So heißt es in dem Dokument zum durch die revisionistische Fraktion angestrebten Ausschlussverfahren:

„Nach (…) [dem Statut] ist es das Recht aller Mitglieder mit einer 1/3 Mehrheit einen außerordentlichen Kongress einzuberufen. Dies ist nicht der Grund, weshalb ein Ausschlussverfahren eingeleitet wird. Das Verfahren bezieht sich auf das unrechtmäßige Stimmensammeln im Geheimen durch die Antragssteller/Unterzeichner. Der Antrag auf den AKO wurde nicht öffentlich zur Debatte gestellt, so dass dieser hätte diskutiert und kritisiert werden können. In diesem Sinne wurde der gesamten KO unrechtmäßig ein AKO aufgezwungen.(…) Falls den betreffenden Genossen nicht bekannt war, dass es sich um eine geheime Sammlung von Unterschriften handelt, wurden sie von den Antragsinitiatoren getäuscht. Sie hätten aber spätestens nachdem dieser Umstand klar wurde, dies mitteilen müssen und sich von dem Vorgehen und dem Antrag distanzieren müssen.“

Die Aussage, dass es nur um das „Stimmensammeln im Geheimen“ gehe und nicht unter die Unterschrift unter den Auftrag selbst, ist eine offensichtliche Farce. Denn betroffen ist auch eine Genossin, die die Idee einer aKo-Beauftragung unmittelbar in ihrer Ortsgruppe zur Diskussion stellte und begründete, warum sie das Anliegen unterstützt. Selbst in der Logik der revisionistischen Fraktion hat sie also überhaupt nichts „im Verborgenen“ getan und dürfte dementsprechend nicht von dem illegitimen Ausschlussverfahren betroffen sein. Darüber hinaus kann die revisionistische ZL-Fraktion gar nicht wissen, welche der unterzeichnenden Genossen vorab angerufen wurden und welche Genossen sich erst im Zuge der Bekanntgabe des Begehrens in der Gesamtorganisation entschlossen haben, es zu unterstützen. Es ist offensichtlich, dass es die Einberufung des Kongresses selbst ist, die der revisionistischen Fraktion ein Dorn im Auge ist.

Die jetzigen Repressionsversuche der revisionistischen Fraktion gegen die Hälfte der Organisation sind der praktische Beweis, wie richtig es war, den Kongress-Auftrag eben nicht erst einfach so zur Diskussion zu stellen, ohne gleichzeitig das nötige Votum zu sammeln. Hätten die Initiatoren des Auftrags das getan, dann wäre die Repressionswelle direkt durchgeführt und damit ein Zustandekommen des außerordentlichen Kongresses vermutlich verhindert worden.

Doch Repression ist das gewählte Mittel der revisionistischen Fraktion, um ihre Macht zu erhalten. Unmittelbar nach der durch die knappe Hälfte der Mitgliedschaft eingeforderten Einberufung des außerordentlichen Kongresses der KO versuchte sie ihre Mehrheit in der ZL zu nutzen, um die Initiatoren des Kongresses – welche selbst Leitungsmitglieder sind – aus der Leitung zu drängen. Das gewählte Vorgehen zum Herausdrängen der marxistisch-leninistischen Leitungsminderheit war die Behauptung eines “de facto Austritts” der Genossen, der mit der Einstellung der Kommunikation seitens dieser ZL-Minderheit begründet wurde. Darüber hinaus sollen sie sich durch Beschlussbrüche “außerhalb des Gremiums gestellt” haben. Dass Beschlussbrüche einem Austritt aus einem Gremium gleichkämen, ist statuarisch nicht haltbar. Ebenso wenig entspricht es der Wahrheit, dass die Kommunikation innerhalb der gewählten Leitung der KO eingestellt wurde: Es hat zwischen den Lagern der ZL mindestens weiterhin Kommunikation zur Organisation des außerordentlichen Kongresses stattgefunden. Es wurde seitens der revisionistischen Fraktion zu keinem Zeitpunkt versucht, eine statutengemäße “Säuberung” des Leitungsgremiums im Sinne der revisionistischen Mehrheit vorzunehmen. Es wurde versucht, sich am Statut vorbei der marxistisch-leninstischen Genossen zu entledigen, damit diese keinesfalls von ihren verbrieften Mitgliederrechten Gebrauch machen können. Gegen die Beauftragung des Kongresses selbst konnte die Fraktion der Revisionisten nicht vorgehen. Die Reaktion auf den Kongressauftrag und der – spätestens jetzt auf die Spitze getriebene – Umgang mit den Unterzeichnern des Auftrags verweist darauf, dass es von Anbeginn der Kongress selbst war, der der revisionistischen ZL-Fraktion ein Dorn im Auge war: Auf ihm hätte sie sich der scharfen Kritik der Mitgliedschaft umfassend stellen müssen und er brachte die unmittelbare Gefahr ihrer demokratischen Enthebung aus der Leitungsfunktion und damit ihres Machtverlustes mit sich.

Sie behaupten, dass die Hälfte der Mitgliedschaft der KO schon eine andere Organisation sei und deshalb auf dem außerordentlichen Kongress nichts mehr zu suchen habe. So heißt es in ihrer Silvesternachricht:

„Wir sehen, dass die Spaltung der KO bereits so weitgehend vollzogen ist, dass sich auf dem AKO zwei getrennte Organisationen begegnen werden, die keine demokratisch legitimierte oder nach den Prinzipien des DZ sinnvolle Abstimmung vornehmen.“

Warum dann ein Ausschlussverfahren überhaupt noch anstreben? Die Inkonsequenz und Kopflosigkeit dieses Vorgehens springt einem förmlich ins Auge. Sie schreiben weiter in der selben Nachricht:

„Die Schiedskommission, die eine zentrale Instanz für die Durchführung statuarischer Maßnahmen ist, ist mehrheitlich in der Fraktion organisiert und nicht länger in der KO. Die Schiedskommission ist so zu einem Instrument der Fraktion geworden, von dem nicht zu erwarten ist, dass sie auf Basis unserer statuarischen Ordnung eine sachliche und ehrliche Prüfung der Vorwürfe vornimmt. Wir werden somit auch den Ausschluss über die sechs führenden Mitglieder der Fraktion nicht weiter vorantreiben können.“

Abgesehen davon, dass sie als Fraktion hier einem vom Kongress gewählten Gremium der KO ohne jegliche Befugnis die Legitimation absprechen (und zwar genau jenem Gremium, welches das demokratische Recht der Mitglieder wahrt, sich gegen Sanktionen zu wehren), machen sie sehr deutlich: Sie werden Ausschlussversuche nicht weiterführen. Das ist drei Tage her. Nun heißt es in einer heute verbreiteten Nachricht völlig im Widerspruch: „Die ZL schließt hiermit die Genossen [, die sie als “Fraktionsführer” identifiziert hat] (…) mit sofortiger Wirkung aus der KO aus.“ Doch die “ZL” bleibt nicht dabei stehen, sondern schiebt gleich hinterher, dass sie jetzt zusätzlich noch eine knappe Hälfte der Mitgliedschaft ausschließen möchte.

Es scheint, als hätte sich die revisionistische Fraktion der ZL in eine Sackgasse manövriert. Sie versuchen die Hälfte der Mitgliedschaft der KO auszuschließen und boykottieren den statuarisch legitimierten außerordentlichen Kongress der KO. Es ist der Versuch, eine Beschlussfassung der KO und die mögliche Abwahl der Revisionisten aus der Leitung der KO zu sabotieren. Sie bricht damit nicht nur mit dem Statut in Bezug auf das Recht des Kongresses, die politische Linie der Organisation zu bestimmen, sondern auch mit dem Recht des Kongresses, die Leitung der KO zu wählen. Hier kommt ihr Verständnis des Demokratisch Zentralismus zum Ausdruck, die politische Linie der Organisation weiterhin selbst und unabhängig von den Grundlagen der KO bestimmen zu wollen, also ihre politische Rechtsentwicklung mit möglichst geringer Störung zu vollziehen.

Die Widersprüchlichkeit ihrer Taten ist offensichtlich. Sie wollen sich nicht am legitimen außerordentlichen Kongress beteiligen, aber dennoch weiter „Kommunistische Organisation“ heißen. Dafür braucht es demnach einen eigenen Kongress, nachdem man schon eine eigene Website aufgezogen hat. Dieser Kongress verzichtet jedoch gänzlich auf statuarische Grundlagen – schließlich muss sichergestellt werden, dass sie als revisionistische Fraktion dort die Hegemonie und die Mehrheit haben. So schreiben sie in ihrer Silversternachricht:

„Diejenigen, die sich auf der Basis der Organisationsprinzipien der KO bewegen, die das Statut anerkennen bzw. ernstgemeinte Selbstkritik über ihre Nichtbeachtung üben, können an dem Kongress der KO teilhaben. (…) Wir werden es nicht verhindern können, dass die Fraktion zum AKO anreisen wird. Wir werden der bereits realisierten Spaltung der KO bei dem Zusammenkommen der zwei Organisationen Rechnung tragen und unseren Kongress in einem eigenen Raum abhalten.“

Was “ernstgemeinte Selbstkritik” umfassen soll, blieb allerdings auch auf Nachfrage offen. Was meinen sie mit „ernstgemeinter Selbstkritik“? Es liegt auf der Hand: Wer nicht seine Unterstützung für den Kongress-Auftrag zurücknimmt, wer nicht klar sagt, dass die revisionistische Fraktion der ZL die Zentrale Leitung schlechthin ist, von der er JEDEN Beschluss akzeptiert, wer also nicht mit Kadavergehorsam zu Kreuze kriecht, der hat auf ihrem Kongress kein Rede-, Antrags- und Stimmrecht. Eine statuarische Grundlage für eine solch weitgehende Willkür und Missachtung der Mitgliederrechte, am höchsten Organ der Organisation teilzuhaben, gibt es nicht.

Es scheint ihnen nun auch aufgefallen zu sein, dass das so nicht funktioniert: Also schließen sie drei Tage vor Beginn des Kongresses die Hälfte der Organisation doch lieber aus, um alles „formal“ korrekt zu machen. Es geht vom Regen in die Traufe: Wer drei Tage vor einem Kongress die Hälfte der Organisation ausschließen möchte und dabei weder eine ausreichende Frist setzt, um sich zu den Vorwürfen zu äußern, noch ein reguläres Schiedsverfahren ermöglicht, der bricht das Statut ein weiteres Mal.

Seit der Zuspitzung der Auseinandersetzung in der KO haben wir vielfach begründet, warum unsere Hauptkritik an der revisionistischen Fraktion ihre Missachtung der Beschlüsse des höchsten Organs der KO, dem Kongress, ist. Insbesondere die Programmatischen Thesen und das Statut werden regelmäßig missachtet. Mit jüngsten Ereignissen wird diese Kritik abermals bestätigt. Sie waren und sind es, die auf die Einberufung eines außerordentlichen Kongresses mit Repression gegen die Unterstützer dieses Kongresses vorgehen. Sie haben die Spaltung der ZL der KO auch organisatorisch durchgeführt, indem sie neue Kommunikationskanäle geschaffen und den marxistisch-leninistischen Teil der vom Kongress gewählten Leitung nicht daran beteiligt haben. Sie haben die organisatorische Spaltung der gesamten KO auch öffentlich wirksam werden lassen, indem sie eine neue fraktionelle Website eröffnet und die offizielle Website der KO sabotiert haben. Ihr verzweifelter Versuch, genau für diese handfesten Schritte ihrerseits die Marxisten-Leninisten in der KO verantwortlich zu machen, musste scheitern und ist gescheitert. Die Fakten sprechen eine eindeutige Sprache.

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